Carnet TIR
TerraTon ist als einer der wenigen Kuriere in der Lage Drittländer
im Direktverkehr anzufahren. Sämtliche dafür notwendigen
Zollformalitäten werden von uns erledigt. Im Folgenden finden
Sie eine kurze Beschreibung des dafür notwendigen TIR-Verfahrens.
Das TIR-Verfahren ("Transports Internationaux Routiers")
dient der Erleichterung des internationalen Warentransports mit
Straßenfahrzeugen. Es vereinfacht die zu erfüllenden
Förmlichkeiten im grenzüberschreitenden Verkehr.
Mit dem Carnet TIR können Waren durch das Gebiet einer beliebigen
Anzahl von Vertragsparteien befördert werden. Es findet jedoch
keine Anwendung, wenn es sich um Warentransporte ausschließlich
innerhalb des Gebiets der EG handelt.
Die Zollstellen verlangen von dem Transportunternehmer selbst
keine Sicherheit für die auf den beförderten Waren lastenden
Zölle und anderen Abgaben. Ein national zugelassener Verband
bürgt für Zölle und andere Abgaben, die im Falle
von Unregelmäßigkeiten in Zusammenhang mit einem TIR-Transport
entstehen können.
Durch Anerkennung der im Abgangsland getroffenen zollamtlichen
Maßnahmen, insbesondere die Anerkennung der Zollverschlüsse,
durch die Transit- und Bestimmungsländer werden Waren, die
im TIR-Verfahren befördert werden, an den Grenzzollstellen
grundsätzlich nicht beschaut, wodurch sich der Aufenthalt
dort erheblich verkürzt.
Wann kann ein Carnet TIR genutzt werden, was ist zu beachten?
Das TIR-Verfahren ist anwendbar, wenn Waren ohne Umladung über
eine oder mehrere Grenzen von einer Abgangszollstelle einer Vertragspartei
zu einer Bestimmungszollstelle einer anderen oder derselben Vertragspartei
in zollsicher hergerichteten Straßenfahrzeugen, Lastzügen
oder Behältern befördert werden und die Beförderung
zumindest auf einem Teil der Strecke im Straßenverkehr erfolgt.
Das TIR-Verfahren wird bei der Abgangszollstelle eröffnet
und bei der Bestimmungszollstelle beendet. Den Durchgangszollstellen
an den Grenzen ist das Beförderungsmittel mit der Warenladung
und dem dazugehörigen Carnet TIR vorzuführen.
Ein Carnet TIR gilt jeweils nur für eine Beförderung.
Ein einziger TIR-Transport kann bis zu vier Abgangs- und Bestimmungszollstellen
umfassen.
Welche Waren können mit dem Carnet TIR befördert werden?
Im Versandverfahren mit Carnet TIR können Gemeinschaftswaren
und Nichtgemeinschaftswaren befördert werden. Dies gilt nicht
bei Beförderungen ausschließlich innerhalb der EG.
Im TIR-Verfahren beförderte Waren gelten jedoch grundsätzlich
als Nichtgemeinschaftswaren, wenn ihr Gemeinschaftscharakter nicht
anhand geeigneter Unterlagen (z.B. T2L) nachgewiesen wird.
(Quelle: http://www.zoll.de)