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Carnet TIR

TerraTon ist als einer der wenigen Kuriere in der Lage Drittländer im Direktverkehr anzufahren. Sämtliche dafür notwendigen Zollformalitäten werden von uns erledigt. Im Folgenden finden Sie eine kurze Beschreibung des dafür notwendigen TIR-Verfahrens.

Das TIR-Verfahren ("Transports Internationaux Routiers") dient der Erleichterung des internationalen Warentransports mit Straßenfahrzeugen. Es vereinfacht die zu erfüllenden Förmlichkeiten im grenzüberschreitenden Verkehr.

Mit dem Carnet TIR können Waren durch das Gebiet einer beliebigen Anzahl von Vertragsparteien befördert werden. Es findet jedoch keine Anwendung, wenn es sich um Warentransporte ausschließlich innerhalb des Gebiets der EG handelt.

Die Zollstellen verlangen von dem Transportunternehmer selbst keine Sicherheit für die auf den beförderten Waren lastenden Zölle und anderen Abgaben. Ein national zugelassener Verband bürgt für Zölle und andere Abgaben, die im Falle von Unregelmäßigkeiten in Zusammenhang mit einem TIR-Transport entstehen können.

Durch Anerkennung der im Abgangsland getroffenen zollamtlichen Maßnahmen, insbesondere die Anerkennung der Zollverschlüsse, durch die Transit- und Bestimmungsländer werden Waren, die im TIR-Verfahren befördert werden, an den Grenzzollstellen grundsätzlich nicht beschaut, wodurch sich der Aufenthalt dort erheblich verkürzt.

Wann kann ein Carnet TIR genutzt werden, was ist zu beachten?
Das TIR-Verfahren ist anwendbar, wenn Waren ohne Umladung über eine oder mehrere Grenzen von einer Abgangszollstelle einer Vertragspartei zu einer Bestimmungszollstelle einer anderen oder derselben Vertragspartei in zollsicher hergerichteten Straßenfahrzeugen, Lastzügen oder Behältern befördert werden und die Beförderung zumindest auf einem Teil der Strecke im Straßenverkehr erfolgt.

Das TIR-Verfahren wird bei der Abgangszollstelle eröffnet und bei der Bestimmungszollstelle beendet. Den Durchgangszollstellen an den Grenzen ist das Beförderungsmittel mit der Warenladung und dem dazugehörigen Carnet TIR vorzuführen.

Ein Carnet TIR gilt jeweils nur für eine Beförderung. Ein einziger TIR-Transport kann bis zu vier Abgangs- und Bestimmungszollstellen umfassen.

Welche Waren können mit dem Carnet TIR befördert werden?
Im Versandverfahren mit Carnet TIR können Gemeinschaftswaren und Nichtgemeinschaftswaren befördert werden. Dies gilt nicht bei Beförderungen ausschließlich innerhalb der EG.

Im TIR-Verfahren beförderte Waren gelten jedoch grundsätzlich als Nichtgemeinschaftswaren, wenn ihr Gemeinschaftscharakter nicht anhand geeigneter Unterlagen (z.B. T2L) nachgewiesen wird.

(Quelle: http://www.zoll.de)